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Todesart: Nicht natürlich. Mit modernster Technik dem Täter auf der Spur: True Crime 4

©2015 201 Seiten
Reihe: True Crime, Band 4

Zusammenfassung

Mit modernster Technik dem Täter auf der Spur: „Todesart: Nicht natürlich“ von Nicole Drawer jetzt als eBook bei dotbooks.

Er liegt leblos neben dem Sofa. Mit einer Platzwunde am Kopf und Hämatomen an den Handgelenken. Die Wohnung des 85-jährigen Toten ist ein einziges Chaos, doch Geld und Schmuck wurden nicht gestohlen. Der einzige, der zuletzt Kontakt mit dem Opfer hatte, ist der Mann, der die Leiche gefunden hat – doch er hat ein Alibi.
Um herauszufinden, was dahinter steckt, verwandeln sich in den Laboren der Gerichtsmedizin selbst die kleinsten Hinweise in entscheidende Spuren. Begeben Sie sich mit den Pathologen auf die Suche und ergründen Sie die Geheimnisse der forensischen Arbeit!

Lassen Sie sich überraschen: Die Realität ist faszinierender als jeder Krimi – und härter als jeder Thriller!

Jetzt als eBook kaufen und genießen: Das hochspannende Pathologie-Sachbuch „Todesart: Nicht natürlich. Mit modernster Technik dem Täter auf der Spur“ von Nicole Drawer ist ein brisantes True-Crime-Lesevergnügen für die Fans von Michael Tsokos und Mark Benecke. Wer liest, hat mehr vom Leben: dotbooks – der eBook-Verlag.

Leseprobe

Inhaltsverzeichnis


Vorwort

Die meisten von uns, zumindest die Krimifans, kennen die Ermittlungsmethoden der Behörden bei Straftaten aus Romanen oder Kino-Thrillern. Wir wissen um die Wichtigkeit von Fingerspuren, selbst die DNA-Analyse ist in aller Munde. Aber wie funktioniert all das im kriminalistischen Alltag?

Wer weiß schon, welche Spuren er jeden Tag an jedem Ort hinterlässt? Speichelspuren an Gläsern und Zigarettenkippen, Faserspuren an Sitzmöbeln, Haare auf Jacken – das ist nur eine kleine Auswahl dessen, was wir jeden Tag »verlieren«. Wenn man es sich genau überlegt, lässt man ständig ein Stück von sich zurück.

Das nutzt die Wissenschaft der Kriminalistik bei der Tätersuche. Lassen Sie uns in die Vergangenheit zurückgehen und die Entwicklung dieser Wissenschaft betrachten.

Erst Ende des 19. Jahrhunderts entdeckte man, dass die Finger- und der Handabdrücke eines Menschen individuell sind – sie existieren kein zweites Mal. Das bedeutete einen Durchbruch in der Kriminalitätsbekämpfung, denn zuvor hatte man sich mit haltlosen Theorien und Ideen herumgeschlagen.

In Anbetracht der Tatsache, dass Zeugenaussagen oftmals nicht den tatsächlichen Ablauf einer Straftat wiedergeben können, sei es durch Lügen der Zeugen oder aber weil es gar keine Zeugen gab, versuchten Anthropologen und Kriminologen eindeutige Merkmale zu finden, die einen Menschen als Täter entlarven könnten.

Ein Beispiel: Straftäter wurden deshalb vermessen und katalogisiert. Man dachte, man könnte bestimmte körperliche Eigenschaften entdecken, die einen Menschen als Verbrecher charakterisierten. Als Vorreiter dieses Irrglaubens galten Cesare Lombroso, ein Kriminologe des 19. Jahrhunderts, und Dr. Louis Adolphe Bertillion, seines Zeichens Präsident der Anthropologischen Gesellschaft in Paris des 19. Jahrhunderts.

Etwa zur gleichen Zeit gab es auch Wissenschaftler, die der Meinung waren, dass das letzte Bild, das ein Sterbender sehe, sich sozusagen in die Netzhaut einbrenne. Man müsse also die Netzhaut eines Mordopfers nur noch abfotografieren, um so, im günstigsten Fall, das Bild des Täters zu erhalten.

So abstrus uns das heute alles erscheinen mag, letztendlich stand der Wunsch dahinter, Straftaten wirksam zu bekämpfen oder gar zu verhindern. Erst das Aufkommen der Daktyloskopie, auch Fingerschau genannt, machte diesen fragwürdigen Methoden ein Ende.

Tatorte sagen heutzutage mehr aus als die Tatsache, dass dort ein Kampf stattgefunden hat. Sie erzählen eine detaillierte Geschichte und lassen uns genau teilhaben an dem Grauen, das sich ereignet hat. Die Aufgabe der Ermittler ist es, diese Geschichte zu entschlüsseln und die Spuren in die richtige Reihenfolge zu bringen. Heute entscheiden einzelne Faserspuren ganze Prozesse, ein Blutstropfen kann den Mörder entlarven. Zeugenaussagen oder Alibis werden hier fast zweitrangig.

Konnte man noch vor hundert Jahren beim Auffinden einer Blutlache bestenfalls entscheiden, ob es sich um Menschen- oder Tierblut handelte, so kann man nun anhand eines einzigen Blutstropfens jeden Menschen identifizieren.

Da stellt sich natürlich die Frage nach dem perfekten Mord. Auf den ersten Blick scheint es ihn nicht zu geben. Zumindest nicht mehr. Hätte man zu Zeiten Jack the Rippers, des Whitechapel-Mörders aus London, unsere heutigen Möglichkeiten gehabt, so wäre er vermutlich gefasst worden. Aber schützt uns die moderne Technik wirklich vor den bösen Auswüchsen Einzelner? Ich denke nicht, denn Täter, gerade Serientäter, lernen mit jeder Tat dazu. Sie machen keinen Fehler zweimal, und sie wissen mittlerweile auch, was technisch möglich ist. Sie verwischen ihre Spuren und bleiben jahrelang unentdeckt.

Bevor ich Sie nun mitnehme in die Welt der Maden, des Blutes und auch der »Haarspaltereien«, lassen Sie uns einige Grundsätzlichkeiten klären.

Um zu erkennen, welche Mühe es die Ermittler kostet, ein Verbrechen aufzuklären, betrachten wir zunächst den Tatort und die erforderliche Tatortarbeit.

1. Kapitel
Unendliche Weiten – Der Tatort

Ein Tatort ist ein Mikrokosmos. Er spricht in seiner eigenen Sprache zu uns, und es gilt, ihn weitgehend vor Beeinträchtigungen zu schützen.

Die ersten Kräfte, die an einem Tatort eintreffen – meist handelt es sich dabei um uniformierte Polizei- und/oder Rettungskräfte – werden auch als »Spurenvernichtungskommando« bezeichnet. Ihnen wird vorgeworfen, am Tatort unkontrolliert »herumzutrampeln«.

Doch ihre vordringliche Aufgabe ist es, erste Hilfe zu leisten oder Gefahren abzuwehren. Erst dann wird, falls erforderlich, eine Polizeifachdienststelle alarmiert, die die weitere Bearbeitung übernimmt. Selbstverständlich ist es wichtig, die vorhandenen Spuren zu schützen, aber auch, keine neuen Spuren zu schaffen.

Wir alle kennen die Bilder aus den Nachrichten, bei denen Polizeibeamte in weißen Papieranzügen agieren und dem Tatort eine sterile Atmosphäre verleihen. Dies ist notwendig, um bei der Arbeit nicht selbst zum »Spurenleger« zu werden. Um die Vernichtung der Spuren so gering wie möglich zu halten, müssen daher immer die gleichen festgelegten Wege eingehalten werden, und zwar so lange, bis ein Abschnitt oder gar der ganze Tatort freigegeben ist. Das gilt sowohl für Tatorte innerhalb als auch außerhalb von Gebäuden.

Je nach Art des Tatortes unterscheidet sich natürlich die zu verrichtende Arbeit.

Betrachten wir in groben Zügen die Arbeit in einer Wohnung, in der eine Leiche gefunden wurde. Zunächst werden die Räumlichkeiten und sämtliche darin befindlichen Details fotografiert. Der Verstorbene wird in seiner Position belassen und, genau wie das Mobiliar und alles andere in der Wohnung, auf mögliche Spuren untersucht. Hierzu nehmen die Ermittler mit speziellen Klebestreifen Faserspuren von Möbeln, insbesondere Polstermöbeln, und von der Kleidung des Toten. Jeder Gegenstand wird gekennzeichnet, der Tatort vermessen. Alles wird detailliert auf eine Skizze übertragen, so dass auch noch nach längerer Zeit, wenn der Tatort längst freigegeben wurde, ein exaktes Bild vorliegt.

Wichtig ist, dass während der ganzen Zeit der Ermittlung ein Tatort nicht verändert wird. Dies kann im Falle einer bereits länger liegenden Leiche unangenehme Folgen haben (etwa durch die Geruchsentwicklung), aber selbst das Öffnen eines Fensters beeinträchtigt den Tatort und ist daher nicht zulässig.

Die Spurensicherung zieht sich meist über mehrere Stunden hin. Der Ermittler gewinnt so ein Bild darüber, was sich abgespielt haben könnte.

Er entwickelt erste Theorien. Dabei sind allerdings nicht nur die vorhandenen Spuren entscheidend, sondern möglicherweise auch die nicht vorhandenen. Der Ermittler muss bei all seinen Überlegungen immer wieder überprüfen, ob seine Theorien haltbar und mit den vorgefundenen Spuren noch in Einklang zu bringen sind.

So kann es durchaus sein, dass eine bestimmte Spur, die vorhanden sein müsste, nicht zu finden ist, oder dass sich eine augenscheinliche Spur mit einem möglichen Tatablauf nicht vereinbaren lässt. Noch vor Ort muss entschieden werden, ob es sich um einen Unfall oder einen Suizid handelt, ob der Betroffene eines natürlichen Todes gestorben ist oder das Opfer eines Gewaltverbrechens wurde. Es kommt nämlich immer wieder vor, dass ein Tatort inszeniert wurde, dass z. B. ein kaltblütiger Mord als Folge eines missglückten Einbruchversuchs dargestellt wird. Oder aber eine Straftat wird lediglich vorgetäuscht, beispielsweise um sich eine Versicherungssumme zu erschwindeln.

Ein Tatort muss nicht immer von heute sein: Die Methoden der forensischen Medizin werden auch von Archäologen bei ihrem Versuch, die Welt unserer Vorfahren zu enträtseln, eingesetzt.

Wie ein Team unter Leitung von Tamara Bray von der Wayne State University im Mai 2005 berichtete, ergab eine forensische und anthropologische Untersuchung von Knochen, die zusammen mit Scherben an mehreren Orten in Peru entdeckt worden waren, dass es sich um die Überreste von Menschenopfern handelte.

Eine Untersuchung der Knochen ergab, dass die Opfer zwischen vier und zehn Jahre alt waren; es handelte sich um Jungen wie Mädchen. Einige der Kinder waren erdrosselt worden, andere wurden durch einen Schlag mit einem stumpfen Gegenstand auf den Kopf getötet.

Die Analyse der DNS zeigte, dass die Kinder, die an jeweils einer Opferstätte ausgegraben wurden, in der Regel nicht miteinander verwandt waren.

Da die Opfer im Verbund mit hochwertiger Keramik hingerichtet worden waren, kann man annehmen, dass es sich um die Söhne und Töchter hochrangiger Inkafürsten gehandelt haben muss.

Eine Auswertung der schriftlichen Quellen belegte, dass es sich um die archäologischen Überreste einer Capachoa genannten Zeremonie gehandelt hat.

2. Kapitel
Die Uhr des Todes – Totenstarre und Leichenflecken

Es sind nicht nur die mikroskopisch kleinen Spuren, die zur Aufklärung einer Straftat führen.

Der tote Körper eines Menschen ist an sich schon eine Spur. Er gibt uns auf den ersten Blick bereits Anhaltspunkte über die mögliche Todeszeit. Die kann zwar erst von einem Rechtsmediziner genauer bestimmt werden, allerdings geben die ersten Merkmale dem Ermittler Hinweise auf den Todeszeitpunkt. Sie erleichtern es ihm, Zeugenaussagen mit seinen Erkenntnissen zu vergleichen. Ungereimtheiten treten jetzt zutage.

Ein solcher Anhaltspunkt ist die Totenstarre. Bei Eintritt des Todes erschlafft die gesamte Muskulatur. Bei Leichen ist also kein Gesichtsausdruck mehr erkennbar. Das Gesicht wirkt leer; Hinterbliebene, die den Toten noch einmal sehen wollen, empfinden die vertrauten Gesichter oft als fremd.

Allerdings setzen nach dem Todeseintritt biochemische Veränderungen ein, die dazu führen, dass sich die Muskeln verhärten. Diese so genannte Totenstarre beginnt nicht zeitgleich in der gesamten Muskulatur, sondern tritt zunächst im Kiefergelenk auf, breitet sich dann über Arme und Beine aus und erfasst zum Schluss Finger und Zehen.

Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass die Totenstarre 2 bis 3 Stunden nach Todeseintritt beginnt und nach rund 6 bis 9, maximal aber 20 Stunden ausgeprägt ist. Sie löst sich wieder nach 36 bis 48 Stunden, und zwar in umgekehrter Reihenfolge in der Muskulatur. Zunächst lösen sich Finger und Zehen, dann Beine und Arme, zum Schluss das Kiefergelenk. Natürlich ist dieser Vorgang nur ein grober Anhaltspunkt und abhängig von mehreren Faktoren wie etwa der Umgebungstemperatur.

In vergangenen Jahrhunderten herrschte die Angst davor, scheintot begraben zu werden. Zahllose Dichter, darunter der Amerikaner Edgar Allan Poe, haben den Horror der Personen geschildert, die – obwohl noch lebendig – bereits unter der Erde verscharrt worden waren. Die Furcht war sicherlich zumindest teilweise begründet: zum einen deshalb, weil es schwer war, endgültige Kriterien für das Eintreten des Todes festzulegen (selbst Ärzte sprachen vom »verborgenen Leben«), zum anderen deshalb, weil man sich in den ländlichen Gegenden aus Angst vor Seuchen beeilte, einen Verstorbenen so schnell wie möglich zu beerdigen.

Die Kriterien festzulegen, ab wann ein Mensch nun tot ist, war deshalb Ende des 18. und Anfang des 19. Jahrhunderts das Thema einer breiten Diskussion zwischen Medizinern, wie der Historiker Dr. Stefan Haas vom Historischen Seminar der Universität Münster festgestellt hat. Da moderne Hilfsmittel fehlten, galten traditionell unter Medizinern wie Laien fehlende Atmung, Aussetzen des Pulses, die Verfärbung und Temperaturabnahme der Haut sowie Fleckenbildung und Totenstarre als Belege für den Eintritt des Todes.

Erst gegen Anfang des 19. Jahrhundert ging man in Deutschland dazu über, einen Toten 3 Tage lang aufzubahren, um »dem verborgenen Leben die Möglichkeit zu geben, wieder zu erwachen«. Die Feststellung der Totenstarre und der Leichenflecken waren damals also kein Mittel, mit dem Kriminalisten den Todeszeitpunkt einer aufgefundenen Leiche zu bestimmen versuchten, sondern im Gegenteil eine Methode, keine Leiche zu begraben, die noch lebte!

Weitere wichtige Anhaltspunkte für die ungefähre Todeszeit sind die Leichenflecken. Wenn das Herz aufhört zu schlagen, kommt es zum Kreislaufstillstand. Das Blut kann nicht mehr zirkulieren und sackt, dem Gesetz der Schwerkraft folgend, in die am tiefsten gelegenen Körperpartien ab. Höher gelegene Bereiche verblassen, zurück bleiben Flecken, die eine Färbung zwischen hellrot und blauviolett annehmen.

Dieser Prozess beginnt nach ungefähr 20 Minuten, die Leichenflecken sind nach etwa 2 Stunden ausgeprägt. In den ersten Stunden nach Eintritt des Todes sind die Flecken noch »wegdrückbar«, das heißt, sie verschwinden auf Fingerdruck und färben sich weiß.

Dies soll zunächst an Theorie ausreichend sein, um Ihren Blick zu »schulen«. Ich möchte einen Fall schildern, der aufzeigt, dass es nicht immer die moderne Wissenschaft ist, die uns Aufschluss über ein Geschehen gibt.

In diesem Fall sind, wie in jedem der im Folgenden vorgestellten Fälle, die Namen der Beteiligten geändert worden.

3. Kapitel
Wenn Zellen sprechen – Die DNA

Von der DNA hat schon jedes Kind gehört, aber kaum einer weiß, was sich dahinter verbirgt. Das beginnt schon bei den Begriffen. So wurde ich vor einiger Zeit gefragt, was denn der Unterschied zwischen DNA und DNS sei. Die Antwort ist ganz einfach: Es gibt keinen Unterschied.

DNS steht im deutschen Sprachgebrauch für Desoxyribonukleinsäure. Die englische Entsprechung ist DNA, das heißt Desoxyribonucleic Acid.

Sie sehen also, bei beiden Abkürzungen ist von ein und derselben Sache die Rede.

Aber was bedeutet DNA?

Das Leben besteht aus nichts anderem als chemischen Verbindungen. Eine dieser Verbindungen ist die Nukleinsäure, die unsere genetischen Informationen enthält. Der größte Teil dieser Nukleinsäure befindet sich im Zellkern.

Die DNA im menschlichen Zellkern weist 46 Chromosomen auf, davon zwei Geschlechtschromosomen. Das heißt, bei einer Analyse kann man bereits feststellen, ob es sich bei dem »DNA-Spender« um einen Mann oder um eine Frau handelt.

Die DNA enthält die gesamte Erbinformation eines Menschen. Alle Chromosomen sind in identischer doppelter Ausführung beim Menschen vorhanden.

Um die DNA nachweisen zu können, genügen schon winzige Mengen, und zwar von Blut, Haaren, Spermien, Vaginalsekreten, aber auch Hautzellen und vieles mehr sind dazu geeignet.

Es ist sogar möglich, DNA in Kot nachzuweisen, und zwar aus vorhandenen Darmschleimhautzellen.

2 Tage – so lange brauchten Rechtsmediziner bislang, um den Samen bei Vergewaltigungsfällen mit einem DNA-Test zu analysieren und auf diese Weise einen Vergewaltiger zu identifizieren.

Im Mai 2005 stellte Frank Tschentscher vom Institut für Rechtsmedizin, Essen, ein neues Verfahren vor, das nur 3 Stunden benötigt, um Samenfäden und weibliche Schleimhautzellen zu trennen. Die Zellen werden aufgrund ihrer unterschiedlichen Dichte in einer Zentrifuge sortiert.

Diese neue Technik ermöglicht es Ermittlern also, bereits am Tag der Vergewaltigung unter den potenziellen Tätern den richtigen zu finden.

SPEICHEL

Wie funktioniert die Tätersuche per DNA-Analyse in der Realität? Ein gutes Beispiel ist der folgende Fall:

Die verschwundene Frau

Am 8. November 2000 erschien Lieselotte Freud bei der Polizei und erzählte eine zunächst harmlos erscheinende Geschichte:

Sie mache sich große Sorgen um ihre Freundin Karin Mannhardt, die seit einiger Zeit verschwunden sei. Frau Freud erzählte dem Ermittler Schachtner, dass sie mit ihrer Freundin gemeinsam einen Friseursalon betreibe.

Vor fast einem Jahr, und zwar Anfang Februar, sei der Ehemann ihrer Freundin verstorben, und Karin Mannhardt sei zunächst sehr deprimiert gewesen.

Ein paar Wochen nach der Beisetzung des Ehemannes sei sie allerdings wieder aufgeblüht und habe von einem Mann erzählt, den sie kennen gelernt hätte. Sie sei ihm auf dem Friedhof begegnet, wo auch er das Grab eines Angehörigen besuchte. Man sei sich dann in vielen Gesprächen näher gekommen. Lieselotte Freud gewann den Eindruck, dass ihre Freundin sich neu verliebt hätte.

Zwei Monate nach der Beerdigung ihres Mannes teilte Karin Mannhardt ihrer Freundin mit, dass sie überlege, mit diesem Mann ein neues Leben zu beginnen und eventuell mit ihm zusammenzuziehen.

Lieselotte Freud freute sich zunächst für ihre Freundin, obwohl sie große Bedenken hatte und dies ihrer Freundin auch mitteilte. Sie befürchtete, dass die Freundin den Schmerz über den Tod des Ehemannes nur verdränge und sich zu früh in eine Beziehung stürze. Karin Mannhardt habe jedoch nur gelacht und gesagt, dass für sie nun ein neuer Lebensabschnitt beginne.

Die Beziehung schien zuerst auch unter einem guten Stern zu stehen, aber ab Anfang Mai hatte Lieselotte Freud den Eindruck, dass ihre Freundin zunehmend nervös und gereizt war. Oft wirkte sie auch sehr in sich gekehrt und traurig. Lieselotte Freud sah ihre Befürchtungen bestätigt und sprach ihre Freundin darauf an. Diese wiegelte allerdings ab und erzählte etwas von Startschwierigkeiten in der neuen Beziehung.

Ende Mai dann änderte sich das Verhalten von Karin Mannhardt. Sie war heiter, teilweise sogar ein wenig überdreht, und eröffnete ihrer Geschäftspartnerin, dass sie mit ihrem neuen Freund verreisen wolle. Lieselotte Freud nahm diese Mitteilung mit Skepsis auf, hoffte aber, dass der Urlaub ihrer Freundin gut tun würde. Es machte ihr nichts aus, den Salon ein paar Wochen allein zu führen. Sie wünschte Karin Mannhardt viel Glück. Ihre Befürchtungen behielt sie dieses Mal für sich. Den Freund ihrer Partnerin hatte sie bislang noch nicht kennen gelernt.

Nachdem das Paar ungefähr eine Woche auf Reisen war, erhielt Lieselotte Freud eine nichts sagende Postkarte. Auch telefonierten die beiden Frauen miteinander. Jedes Mal schien Karin Mannhardt bedrückt.

Nach zwei Wochen konnte Lieselotte Freud Frau Mannhardt am Telefon nicht mehr erreichen. Auch wusste sie nicht, wo genau das Paar sich befand.

Nach ungefähr drei Wochen erhielt sie eine Postkarte, auf der Karin ihr mitteilte, dass sie nicht vorhabe, zurückzukommen. Sie wolle sich im sonnigen Süden, wahrscheinlich in Italien, eine neue Existenz aufbauen. Sie bat Lieselotte, sie auszuzahlen und das Geld auf das ihr bekannte Konto zu überweisen. Ihre Adresse teilte sie nicht mit.

Lieselotte Freud schien das Verhalten ihrer Freundin befremdlich, und da Karin Mannhardt keine weiteren Verwandten hatte, an die Lieselotte sich hätte wenden können, ging sie zur Polizei. Sie hatte bisher keine Zahlungen auf das Konto ihrer Freundin geleistet und bat nun die Polizei um Hilfe. Die wechselnden Stimmungen ihrer Freundin machten ihr Sorgen. Sie hatte Angst, dass etwas passiert sein könne. Erst jetzt fiel ihr auf, dass die Verabredungen, bei denen sie den neuen Lebensgefährten ihrer Freundin kennen lernen sollte, immer kurzfristig mit fadenscheinigen Entschuldigungen abgesagt worden waren.

Der Ermittler Schachtner teilte Frau Freud mit, das man in so einem Fall kaum handlungsfähig sei, da Frau Mannhardt erwachsen und somit alt genug sei, um ihren Wohnort frei zu wählen.

Allerdings kam ihm selbst die ganze Geschichte merkwürdig vor. Er erinnerte sich an einen Fall, den ihm ein Kollege ein Jahr zuvor bei einem Seminar geschildert hatte.

In diesem Fall war ein junger Mann zu ihm gekommen, um das Verschwinden seiner Mutter, Barbara Ludwig, zu melden. Auch sie hatte einen Mann kennen gelernt, mit dem sie nach einigen Monaten Bekanntschaft in Urlaub gefahren sei. Auch in diesem Fall war nach einigen Wochen eine Postkarte gekommen, auf der sie mitteilte, dass sie sich mit dem Mann, den sie nur »Hannes« nannte, eine neue Existenz in Südfrankreich aufbauen wollte. Auch sie hinterließ keine Anschrift. Der Sohn hat nie wieder etwas von seiner Mutter gehört, jedoch stellte er fest, dass von dem Konto seiner Mutter erhebliche Summen abgebucht worden waren. Es hatte den Anschein, als hätte sie vom Ausland aus ihr Konto fast leer geräumt.

Vor dem Hintergrund dieser Geschichte beschloss der Kriminalbeamte Schachtner tätig zu werden. Er bat Lieselotte Freud um die Postkarte sowie um weitere Schriftproben der verschwundenen Karin Mannhardt. Diese ließ er von einem Graphologen untersuchen.

Es stellte sich schnell heraus, dass die Handschriften der Postkarte wie der Vergleichsproben identisch waren und somit eine Fälschung ausgeschlossen war.

Es schien wirklich so zu sein, dass sich Lieselotte Freud »abgesetzt« hatte. Der »Fall« wäre hier abgeschlossen, doch war Schachtner noch immer beunruhigt.

Die Episode mit dem neuen Freund, der in beiden Fällen eine Rolle spielte, kam ihm merkwürdig vor. Er kontaktierte den Kollegen und erzählte ihm die ganze Geschichte. Bei diesem Gespräch stellten sich weitere erstaunliche Parallelen heraus.

Auch in dem 18 Monate zurückliegenden Fall war die betreffende Frau gerade Witwe geworden. Auch sie hatte nach einiger Zeit von einem neuen Mann gesprochen, den sie auf dem Friedhof kennen gelernt hatte. Der Mann war in der Familie nur als »Hannes« bekannt.

In beiden Fällen waren die Witwen nicht unvermögend. Der einzige Unterschied zwischen den beiden Fällen war die Tatsache, dass sie sich nicht in derselben Stadt abgespielt hatten. Beide Orte lagen rund 800 Kilometer auseinander.

Schachtner war nun alarmiert. Er war davon überzeugt, dass es sich bei dem Mann in beiden Fällen um ein und dieselbe Person handeln müsse. Ein Zufall war seiner Meinung nach ausgeschlossen. Und er ging ferner davon aus, dass der Mann, da beide Frauen ihn auf dem Friedhof kennen gelernt hatten, bei der Beerdigung der Ehemänner ebenfalls anwesend war. Er bat seinen Kollegen, ihm Bilder der Beerdigung, soweit vorhanden, zu übersenden.

Gleichzeitig bat er Lieselotte Freud ebenfalls um eventuelle Fotografien der Beisetzung des verstorbenen Herrn Mannhardt.

Lieselotte Freud kam seiner Bitte nach. Gemeinsam betrachteten sie die Fotos. Frau Freud konnte fast jeden Besucher identifizieren, bis auf einen Mann um die Fünfzig, der sich ein wenig abseits der Trauergemeinde hielt. Zu dem gleichen Ergebnis kam sein Kollege, mit dem er nun regen Kontakt unterhielt. Auch hier konnte fast jedes Mitglied der Trauergemeinde identifiziert werden, bis auf einen Mann. Ein Vergleich der Fotos ergab, dass es sich um dieselbe männliche Person handelte.

Weitere Ermittlungen führten zu dem Ergebnis, dass es sich bei Mann um Johannes Busch, einen Betrüger handelte, der bereits mehrmals vorbestraft war. Seine bisherigen Delikte waren vergleichsweise harmlos, aber der Ermittler Schachtner ging nun davon aus, dass dieser Mann mit dem Verschwinden der beiden Frauen zu tun hatte. Es hatten ja beide Frauen von einem »Hannes« erzählt. Mittlerweile befürchtete Schachtner, dass beide Frauen nicht mehr am Leben waren.

Er wandte sich mit seinen bisherigen Erkenntnissen an die Staatsanwaltschaft – und bekam sehr schnell, was er wollte. Johannes Busch wurde zur Fahndung ausgeschrieben und nun europaweit gesucht.

Schachtners Befürchtungen bezüglich der beiden Frauen erhärteten sich, da sich auch nach einem Zeugenaufruf in der Presse keine der beiden Vermissten bei ihm meldete.

Johannes Busch wurde schließlich bei einer Passkontrolle an einem deutschen Flughafen gefasst.

Freimütig gab er gegenüber Schachtner an, dass er die Bekanntschaft der Frauen gesucht hatte, nachdem er Todesanzeigen in der Zeitung studiert hatte. Er gab ebenfalls zu, dass beide Frauen ihm Geld gegeben hätten. Allerdings habe er sich recht bald nach Beginn des jeweiligen Urlaubs von den Frauen getrennt.

Im Falle von Karin Mannhardt stellte er die Ereignisse folgendermaßen dar: Er sei mit der Frau am 8. Juni 2000 in einem kleinen Hotel in den italienischen Alpen abgestiegen. Zunächst hätten sie geplant, dort ein paar Tage zu bleiben und am 11. Juni nach Mailand weiterzureisen. Am 12. Juni 2000 hätten sie sich jedoch zum wiederholten Mal gestritten. Karin Mannhardt habe darauf wutentbrannt mitsamt ihrem Gepäck das Hotel verlassen. Sie hatte angekündigt, ohne Johannes Busch nach Mailand zu fahren. Von diesem Zeitpunkt an habe er nichts mehr von ihr gehört.

Schachtner war sich sicher, das Busch ein Heiratsschwindler war, der beide Frauen, nachdem sie ihm auf die Schliche gekommen waren, getötet hatte.

Details

Seiten
Erscheinungsform
Neuausgabe
Jahr
2015
ISBN (eBook)
9783958243996
Sprache
Deutsch
Erscheinungsdatum
2015 (November)
Schlagworte
Gerichtsmedizin Sachbuch Pathologie Sachbuch True Crime Bücher Michael Tsokos Mark Benecke Claas Buschmann Kay Scarpetta Patricia Cornwell Tess Gerritsen eBooks
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